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Erfolgreich gegen Bußgelder vorgehen: In welchen Fällen ist das (nicht) möglich?

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Bußgelder können schnell zu einer unangenehmen Überraschung werden, sei es durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder andere Verkehrsdelikte. Doch nicht immer muss man ein Bußgeld einfach hinnehmen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, erfolgreich dagegen vorzugehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie gegen Bußgelder vorgehen können.

Gründe für Bußgelder

Ein Bußgeldbescheid kann aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden. Hier sind einige der häufigsten Gründe und wie diese angegriffen werden können:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei Geschwindigkeitsverstößen können Messfehler auftreten. Diese können durch fehlerhafte Geräte oder unsachgemäße Bedienung entstehen.
  2. Rotlichtverstoß: Wenn das Beweisfoto den Fahrer nicht eindeutig identifiziert oder andere Fahrzeuge im Auswerterahmen zu sehen sind, kann dies ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.
  3. Abstandsvergehen: Wenn der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird, kann dies zu einem Bußgeld führen. Messfehler oder unklare Beweislage können hier Gründe für einen Einspruch sein.
  4. Handy am Steuer: Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass das Handy nicht benutzt wurde oder die Beweislage unklar ist, kann ein Einspruch Erfolg haben.
  5. Alkohol und Drogen am Steuer: Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist ein schwerwiegender Verstoß. Fehler bei der Blutentnahme oder ungenaue Messungen können jedoch einen Einspruch rechtfertigen.
  6. Parkverstöße: Falschparken kann ebenfalls zu Bußgeldern führen. Wenn die Beschilderung unklar oder fehlerhaft ist, kann dies ein Grund für einen Einspruch sein.
  7. Überladung: Das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts eines Fahrzeugs wird mit einem Bußgeld bestraft. Fehler bei der Gewichtsmessung oder unklare Vorschriften können hier angefochten werden.
  8. Umweltzonen: Das Befahren von Umweltzonen ohne entsprechende Plakette kann zu Bußgeldern führen. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass die Plakette vorhanden war oder die Beschilderung unklar war, kann ein Einspruch Erfolg haben.
Wann ist ein Einspruch gegen Bußgelder möglich?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist in verschiedenen Fällen möglich. Hier sind einige der häufigsten Gründe:

  1. Formale Fehler: Ein Bußgeldbescheid muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Fehlen wichtige Angaben oder sind diese fehlerhaft, kann der Bescheid unwirksam sein.
  2. Messfehler: Bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen können Messfehler auftreten. Diese können durch fehlerhafte Geräte oder unsachgemäße Bedienung entstehen.
  3. Uneindeutige Beweislage: Wenn das Beweisfoto den Fahrer nicht eindeutig identifiziert oder andere Fahrzeuge im Auswerterahmen zu sehen sind, kann dies ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.
  4. Verjährung: Bußgeldbescheide unterliegen bestimmten Verjährungsfristen. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Bescheid nicht mehr durchgesetzt werden.
  5. Fahrverbot: Es ist möglich, dass das Gericht unter Erhöhung der angedrohten Geldbuße vom Fahrverbot absieht, beispielsweise wenn der Ehemann seine kranke, nicht selbst fahrtüchtige Ehefrau anderfnalls nicht mehr zu ärztlichen Behandlungen fahren könnte. Dies liegt im Ermessen des Gerichts und hängt u.a. von den Einträgen im FAER (Fahreignungsregister) ab.
In welchen Fällen lohnt sich ein Einspruch nicht?

Es gibt auch Situationen, in denen ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wenig Aussicht auf Erfolg hat:

  1. Eindeutige Beweislage: Wenn die Beweislage klar ist und keine formalen oder technischen Fehler vorliegen, ist ein Einspruch meist aussichtslos.
  2. Geringfügige Verstöße: Bei geringfügigen Verstößen, die nur ein geringes Bußgeld nach sich ziehen, kann der Aufwand eines Einspruchs den Nutzen übersteigen.
  3. Wiederholte Verstöße: Bei wiederholten Verstößen kann es schwieriger sein, einen Einspruch erfolgreich durchzusetzen, da die Behörden strenger vorgehen.
So legen Sie Einspruch ein

Wenn Sie sich entscheiden, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Beweise sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Beweise, die Ihren Einspruch unterstützen, wie z.B. Fotos, Zeugenaussagen oder technische Gutachten.
  2. Anwalt konsultieren: Kontaktieren Sie einen Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und den Einspruch professionell zu formulieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die richtigen Argumente vorzubringen und formale Fehler zu vermeiden.
  3. Frist einhalten: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Ihr Anwalt wird sicherstellen, dass diese Frist eingehalten wird und der Einspruch korrekt eingereicht wird.
Häufige Missverständnisse
  • Jeder Fehler führt zur Aufhebung des Bußgeldbescheids: Nicht jeder formale oder technische Fehler führt automatisch zur Aufhebung des Bußgeldbescheids. Die Fehler müssen erheblich sein und die Rechtmäßigkeit des Bescheids in Frage stellen.
  • Einspruch ist immer erfolgreich: Ein Einspruch ist nicht immer erfolgreich. Die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Umständen des Falls ab.
  • Anwalt ist Pflicht: Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, kann aber die Erfolgsaussichten signifikant erhöhen und unnötige Kosten durch chancenlose Einsprüche vermeiden.
Fazit

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn formale oder technische Fehler vorliegen. Es ist jedoch wichtig, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen zu bewerten und den Einspruch korrekt einzulegen. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an einen Anwalt zu wenden.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.