Der gesetzliche Anspruch
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII (§ 24 SGB VIII) verankert. Doch was bedeutet das konkret für Eltern?
Worauf muss ich achten?
- Frühzeitige Anmeldung: Melden Sie Ihr Kind so früh wie möglich bei der gewünschten Kita an. Viele Einrichtungen haben lange Wartelisten.
- Nachweis des Bedarfs: Stellen Sie sicher, dass Sie den Bedarf an einem Kitaplatz nachweisen können. Dies kann durch Arbeitsverträge oder andere berufliche Verpflichtungen geschehen.
- Dokumentation: Halten Sie alle Schritte und Kommunikation mit der Kita schriftlich fest. Dies kann später als Nachweis dienen.
Was tun, wenn kein Platz verfügbar ist?
Sollte Ihnen trotz rechtzeitiger Anmeldung kein Kitaplatz zur Verfügung stehen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihr Recht durchzusetzen:
- Gespräch mit dem Jugendamt: Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Dieses ist verpflichtet, Ihnen bei der Suche nach einem Kitaplatz zu helfen.
- Rechtsmittel einlegen: Wenn das Jugendamt nicht weiterhelfen kann, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Hierbei kann ein Anwalt für Verwaltungsrecht unterstützen.
- Einstweilige Anordnung: In dringenden Fällen können Sie beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Dies kann dazu führen, dass Ihnen kurzfristig ein Kitaplatz zugewiesen wird.
- Schadensersatz verlangen und Verdienstausfall geltend machen: Ist Ihnen aufgrund des fehlenden Kitaplatzes die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit unmöglich, können Sie einen sogenannten Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz geltend machen. Dazu muss ein Ablehnungsbescheid vorliegen und Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit aufgrund des fehlenden Betreuungsplatzes aufgegeben bzw. nicht wieder aufgenommen haben. Kommen beide Faktoren zusammen, können Sie mit einer entsprechenden Klage seht gute Erfolgsaussichten haben. Sie sollten hierzu sämtliche Bemühungen um einen Kitaplatz und die Absage bei Ihrem Arbeitgeber dokumentieren.
Häufige Missverständnisse
- „Ich habe keinen Anspruch, wenn ich nicht berufstätig bin.“: Falsch. Der Anspruch auf einen Kitaplatz besteht unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern.
- „Das Jugendamt kann mir keinen Platz garantieren.“: Das Jugendamt ist verpflichtet, Ihnen bei der Suche nach einem Kitaplatz zu helfen. Sollte dies nicht gelingen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Fazit
Der Anspruch auf einen Kitaplatz ist gesetzlich verankert und kann bei Bedarf auch gerichtlich durchgesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig handeln und alle notwendigen Nachweise erbringen. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten haben, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Recht auf einen Kitaplatz erfolgreich durchsetzen können.



