Rechtliche Anforderungen bei der Markteinführung neuer Lebensmittelprodukte, Lebensmittel Produkt Innovation

Anforderungen bei der Markteinführung neuer Lebensmittel

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Die Lebensmittelbranche ist stark reguliert, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Von der Werbung über die Kennzeichnung bis hin zu den Pflichten gegenüber den Behörden – es gibt viele Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

Die Einführung neuer Lebensmittelprodukte auf den Markt ist ein komplexer Prozess, der zahlreiche rechtliche vermeidbare Fallstricke beinhaltet. Um sicherzustellen, dass Ihr Produkt den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich gründlich informieren und bestens beraten lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte es bei der Einführung neuer Lebensmittelprodukte im Allgemeinen zu beachten gilt.

1. Kennzeichnungspflichten

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist EU-weit einheitlich durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Nr. 1169/2011 geregelt. Was in jedem Fall an einer gut sichtbaren Stelle gut lesbar auf dem neuen Produkt abgedruckt sein muss:

  • Bezeichnung des Lebensmittels: Diese muss die genaue Art und besondere Eigenschaften des Produkts verdeutlichen.
  • Zutatenverzeichnis: Alle Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden.
  • Allergenkennzeichnung: Die 14 wichtigsten Allergene (wie z.B. Nüsse oder Soja) müssen hervorgehoben werden.
  • Nährwertkennzeichnung: Angaben zu Energiegehalt, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz sind verpflichtend.
  • Nettofüllmenge: Die enthaltene Menge muss nach Stückzahl, Gewicht (g oder kg) oder Volumen (ml oder l) angegeben werden
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Die Angabe gehört ebenfalls zu den Pflichtangaben. Ist ein Lebensmittel leicht verderblich, wird statt des MHD das Vebrauchsdatum angegeben.
  • Firmenanschrift: Das verantwortliche Unternehmen muss auf der Verpackung ersichtlich sein.
  • Herfkunftskennzeichnung: Das tatsächliche Ursprungslandoder der tatsächliche Herkufntsort muss angegeben werden, falls Verbrauche ohne diese Angabe über die tatsächliche Herkunft in die Irre geführt werden könnten.
  • Nährwertkennzeichnung: Vorverpackte Lebensmittel müssen mit einer Nährwertdeklaration versehen werden, wobei der Nährsoffgehalt bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben wird. Auch eine Angabe pro Portion oder Verzehreinheit ist möglich und zulässig.
2. Produktbeschreibungen

Produktbeschreibungen müssen wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein. Sie dürfen keine Eigenschaften oder Wirkungen zuschreiben, die das Produkt nicht besitzt. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Besonders bei Nahrungsergänzungsmitteln ist es wichtig, zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln zu unterscheiden.

3. Werbemaßnahmen

Werbung für Lebensmittel unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Irreführende und unwahre Werbung ist verboten. Jede Werbemaßnahme muss als solche erkennbar sein, und Schleichwerbung ist nicht erlaubt. Besonders bei gesundheitsbezogenen Angaben müssen Sie vorsichtig sein. Die sogenannte Health-Claims-Verordnung der EU regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden dürfen. Achten Sie darauf, dass Ihre Werbung keine übermäßigen oder einseitigen Ernährungsempfehlungen enthält, insbesondere wenn sie sich an Kinder und Jugendliche richtet.

4. Pflichten gegenüber den Behörden

Lebensmittelunternehmen müssen sich bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen. Diese Registrierungspflicht gilt für alle Unternehmen, die mit der Produktion, Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig überprüft werden

5. Weitere rechtliche Aspekte

Neben den genannten Punkten gibt es weitere rechtliche Anforderungen, die Sie beachten sollten:

  • Verpackung: Die Verpackung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf keine irreführenden Angaben enthalten.
  • Rückverfolgbarkeit: Sie müssen sicherstellen, dass die Herkunft Ihrer Produkte nachvollziehbar ist.
  • Hygienevorschriften: Halten Sie sich an die geltenden Hygienevorschriften, um die Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten.

Fazit

Die Einführung neuer Lebensmittelprodukte erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung zahlreicher rechtlicher Vorschriften. Achten Sie auf korrekte Werbemaßnahmen, vollständige und wahrheitsgemäße Kennzeichnungen sowie die Einhaltung aller Pflichten gegenüber den Behörden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt erfolgreich und rechtssicher auf den Markt kommt.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um Ihre Produkte rechtssicher einzuführen.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.