Was ist ein Verweis?
Ein Verweis ist eine qualifizierte Pflichtenmahnung, die Schüler auf ihr Fehlverhalten hinweist. Wichtig zu wissen ist, dass ein Verweis kein Verwaltungsakt ist, da er keine Regelung trifft. Das bedeutet, dass gegen einen Verweis weder ein Widerspruch noch eine Anfechtungsklage zulässig oder statthaft ist.
Erste Schritte: Gegenvorstellung bei der Schulleitung
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Verweis ungerechtfertigt ist, sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Schulleitung suchen. In einer sogenannten Gegenvorstellung können Sie darlegen, warum der Verweis aus Ihrer Sicht nicht angemessen war. Hier einige Tipps, wie Sie dabei vorgehen können:
- Sachlich bleiben: Beschreiben Sie den Vorfall aus Ihrer Sicht und bleiben Sie dabei sachlich und ruhig.
- Belege sammeln: Falls vorhanden, legen Sie Beweise oder Zeugenaussagen vor, die Ihre Sichtweise unterstützen.
- Lösungen vorschlagen: Bieten Sie konstruktive Lösungen an, wie ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.
Bei der Gegenvorstellung kann ich Sie gerne unterstützen, damit die Schulleitung die Rechtslage beachtet und Sie rechtlich fundiert argumentieren können.
Aufsichtsbeschwerde einreichen
Sollte die Gegenvorstellung bei der Schulleitung nicht zum gewünschten Erfolg führen, können Sie eine formlose Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft, ob das Handeln der Schule im Einklang mit dem geltenden Schulrecht steht. Je nach Schulart sind unterschiedliche Behörden zuständig:
- Grundschulen und Mittelschulen: Staatliches Schulamt und die Regierung
- Förderschulen und berufliche Schulen: Zuständige Regierung
- Realschulen, Gymnasien und berufliche Oberschulen (FOS/BOS): Ministerialbeauftragter
Häufige Missverständnisse
Es gibt einige Missverständnisse rund um das Thema Verweis, die ich hier aufklären möchte:
- Ein Verweis ist kein Schulverweis: Ein Verweis bedeutet nicht, dass der Schüler die Schule verlassen muss. Es handelt sich lediglich um eine Ermahnung.
- Keine rechtliche Anfechtung: Da ein Verweis kein Verwaltungsakt ist, sind rechtliche Schritte wie Widerspruch oder Klage nicht möglich.
Fazit
Ein Verweis kann unangenehm sein, aber es gibt Wege, sich dagegen zu wehren. Zunächst sollten Sie das Gespräch mit der Schulleitung suchen und Ihre Sichtweise darlegen. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können Sie eine Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einreichen. Bleiben Sie dabei stets sachlich und konstruktiv.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder unsicher sein, wie Sie in Ihrem konkreten Fall vorgehen sollen, stehe ich Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.



